Standesamt

Seit 1. Januar 2014 wird das Standesamt Obermichelbach-Tuchenbach durch die Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn in Veitsbronn verwaltet. Dies betrifft insbesondere die Anmeldung von Eheschließungen, Beurkundung von Sterbefällen, Urkundenausstellungen, Kirchenaustritte und Namenserklärungen.
Eheschließungen können somit auch in Veitsbronn vorgenommen werden. Nach Terminvereinbarung erfolgen Trauungen auch durch 1. Bgm. Zimmermann in Obermichelbach oder 1. Bgm. Eder in Tuchenbach.
Standesamt Obermichelbach-Tuchenbach
Nürnberger Straße 2,
90587 Veitsbronn
Tel.: 0911 / 75 208-39
Fax: 0911 / 75 208-38
E-Mail: standesamt@veitsbronn.de
Wofür ist das Standesamt im Wesentlichen zuständig?
- die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, die im Gemeindegebiet eingetreten sind. Geburten und Sterbefälle, z.B. im Krankenhaus Fürth, werden beim dortigen Standesamt beurkundet. Das Einwohnermeldeamt wird automatisch von auswärtigen Standesamtsfällen benachrichtigt.
- die Anmeldung zur Eheschließung (nur wenn eine/r der Verlobten, einen Wohnsitz in der Gemeinde hat). Hier finden sie auch Informationen über Namensführung, benötigte Unterlagen, Rechtsfragen zur Eheschließung und vieles mehr
- die Entgegennahme von Erklärungen zu Namensänderungen
- Kirchenaustrittserklärungen (Kircheneintritte beim zuständigen Pfarramt)
- die Ausstellung von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden (jedoch nur dann, wenn die Beurkundung in der Gemeinde war).
Neue Regelung zum Familienbuch: Die ab 1.1.1958 bis 31.12.2008 beim Standesamt geführten Familienbücher werden ab 1.1.2009 als Heiratseintrag beim Eheschließungsstandesamt fortgeführt. Die darin enthaltenen Angaben zu Eltern und Kindern haben ab diesem Zeitpunkt keine Beweiskraft mehr. Aus diesem Grund werden daraus, z.B. als Nachweis für die Ehescheidung, nur noch Eheurkunden ausgestellt.
Trauungen werden während der Öffnungszeiten jeweils vom 1. Bürgermeister der Gemeinde Obermichelbach (Trauung nur im Rathaus Obermichelbach) oder Tuchenbach (Trauung nur im Rathaus Tuchenbach ) abgehalten. Die Trauung durch die Bürgermeister findet ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Obermichelbach und Tuchenbach statt. Auch ein Samstagstermin ist möglich, wenn es sich vereinbaren lässt. Für Trauungen außerhalb der Dienststunden wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100 Euro erhoben.