Auch in unseren Gemeinden sind schon die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine angekommen. Eine Anmeldung bei der Meldebehörde ist zwar erst ab einen Aufenthalt von 3 Monaten nötig, trotzdem empfehlen wir eine freiwillige Anmeldung im Rathaus.
Folgende Hinweise stammen vom Landratsamt Fürth:
- https://www.landkreis-fuerth.de/ukraine-aktuelle-informationen-des-landratsamtes-fuerth.html
- Personen die aus der Ukraine geflüchtet sind haben Anspruch auf Leistungen nach dem AsylblG (Asylbewerberleistungsgesetz).
- Für Leistungen nach dem AsylblG (Taschengeld, Verpflegung etc.) bitten wir folgendes Online-Formular zu verwenden:
- https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/alias/1/form_2056/
- Ebenso besteht nach § 4 AsylblG ein Anspruch auf Behandlung bei akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen. Um einen Krankenbehandlungsschein ausstellen zu können bitten wir folgendes Online-Formular zu verwenden:
- https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/alias/1/form_2055/
- Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass eine vorsorgliche Ausstellung von Krankenbehandlungsscheinen nicht in Betracht kommt.
- Voraussetzungen für die Beantragung der Leistungen nach dem AsylblG ist die vorherige Registrierung in der Ausländerbehörde + Vorlage eines Passes.
- Nach aktuellem Kenntnisstand erfolgt die Auszahlung der Leistungen in bar, allerdings nur mit Termin. Daher ist bei der Antragstellung in Papierform darauf zu achten, dass zwingend eine E-Mail Adresse angegeben wird.
- Das hier beschriebene Verfahren findet allerdings nur Anwendung bei Personen die sich außerhalb von der AnkER-Einrichtung bzw. Notunterkunft im Landkreis Fürth aufhalten.
Zentrale Informationen zur Ukraine-Hilfe finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Last modified: 4. April 2022